Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 26. Februar 2010 -
Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.
Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg. Die innerhalb der Antragsbegründungsfrist vorgebrachten, den Prüfungsumfang des Senats begrenzenden (§ 124a Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 2 VwGO) Darlegungen des Beklagten lassen das Vorliegen des geltend gemachten Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht erkennen.
1.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|