LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 16.10.2013
L 10 SB 154/12
Normen:
BVG § 30 Abs. 16; BVG § 30 Abs. 17; SGB IX § 145 Abs. 1 S. 1; SGB IX § 146 Abs. 1 S. 1; SGB IX § 146; SGB IX § 69 Abs. 1 S. 1 und S. 5; SGB IX § 69 Abs. 4; SGG 106; SGG § 103; SchwbAwV § 3 Abs. 1 Nr. 7; VersMedV Anlage Teil D Nr. 1; VersMedV § 2;
Vorinstanzen:
SG Dortmund, vom 05.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 SB 453/09

Anerkennung des Merkzeichens G im Schwerbehindertenrecht bei psychosomatischer Störung mit gravierenden Ganzkörperschmerzen und massivem und unzumutbaren Schmerzerleben; Wirksamkeit der Versorgungsmedizin-Verordnung

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.10.2013 - Aktenzeichen L 10 SB 154/12

DRsp Nr. 2014/1111

Anerkennung des Merkzeichens G im Schwerbehindertenrecht bei psychosomatischer Störung mit gravierenden Ganzkörperschmerzen und massivem und unzumutbaren Schmerzerleben; Wirksamkeit der Versorgungsmedizin-Verordnung

1. Ein gravierendes Ganzkörperschmerzerleben, das psychisch bedingt und nicht organisch veranlasst ist, kann sich final betrachtet, also orientiert am tatsächlichen Ist-Zustand, als behinderungsbedingte Einschränkung des Gehvermögens unmittelbar auf die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr auswirken. Es kann genügen, damit auch die Voraussetzungen des Merkzeichens "G" im Einzelfall erfüllt sind. 2. Gehtests über Strecken von 2 km unter der Vorgabe von 30 Minuten sind zur Beurteilung der Voraussetzungen des Nachteilsausgleichs "G" ungeeignet. 3. In Teilen der LSG-Rechtsprechung wird zwar bezweifelt, dass Teil D zu den Merkzeichen in der seit 2009 anzuwendenden Anlage zur VersMedV nun wirksam die maßgeblichen Beurteilungskriterien für den Nachteilsausgleich "G" enthält. Die gesetzliche Ermächtigung der Wirksamkeit der VersMedV hat jedoch keine Auswirkungen auf die maßgeblichen Bewertungsgrundlagen, weil die Versorgungsmedizinischen Grundsätze in Gestalt der Anlage zur VersMedV in ihrem Teil D Merkzeichen 1 von redaktionellen Anpassungen abgesehen den früheren AHP Teil B Nr. 30 als anerkannt wirksamen Maßstäben entsprechen.

Tenor