LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.07.2014
L 11 KR 2105/12
Normen:
SGB X § 37; SGB IV § 28h; SGG § 101;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 19.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 KR 3967/09

Anerkenntnisurteil im Rechtsstreit zwischen Rentenversicherungsträger und Einzugsstelle nur bei zulässiger Klage; Verwirkung der Klagebefugnis des Rentenversicherungsträgers aufgrund nicht rechtzeitiger Klageerhebung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2014 - Aktenzeichen L 11 KR 2105/12

DRsp Nr. 2014/13930

Anerkenntnisurteil im Rechtsstreit zwischen Rentenversicherungsträger und Einzugsstelle nur bei zulässiger Klage; Verwirkung der Klagebefugnis des Rentenversicherungsträgers aufgrund nicht rechtzeitiger Klageerhebung

Im sozialgerichtlichen Verfahren kann auf eine Klage des Rentenversicherungsträgers, die sich gegen einen Bescheid der Einzugsstelle richtet, auf ein (nicht angenommenes) Anerkennntis der beklagten Einzugsstelle ein Anerkenntnisurteil nur ergehen, wenn die Klage zulässig ist, weil sonst der Bestandsschutz für Verwaltungsakte mit Drittwirkung beliebig unterlaufen werden könnte. Der Rentenversicherungsträger hat das Recht zur Klageerhebung verwirkt, wenn der Adressat des Verwaltungsakts nicht mehr mit einer Erhebung der Klage durch den Rentenversicherungsträger rechnen musste.