BSG - Urteil vom 30.01.2007
B 2 U 8/06 R
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1, 2 ;
Vorinstanzen:
LSG Nordrhein-Westfalen, vom 31.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen L 15 U 147/04
SG Aachen, vom 11.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 U 95/03

Anaphylaktischer Schock bei Geschäftsessen als Folge eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung

BSG, Urteil vom 30.01.2007 - Aktenzeichen B 2 U 8/06 R

DRsp Nr. 2007/14935

Anaphylaktischer Schock bei Geschäftsessen als Folge eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung

Ein anaphylaktischer Schock mit Kreislaufstillstand, der durch eine beim Versicherten bekanntermaßen bestehende Lebensmittelallergie bei einem verpflichtenden Geschäftsessen während einer Dienstreise ausgelöst wurde, ist als Folge eines Arbeitsunfalles anzusehen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1, 2 ;

Gründe:

I. Umstritten ist, ob der vom Ehemann der Klägerin erlittene anaphylaktische Schock Folge eines Arbeitsunfalls war.