OVG Rheinland-Pfalz, vom 28.05.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 12 A 11109/97
VG Neustadt a.d. Weinstraße - 3 K 3039/92.NW - 11.12.1996,
Analogie; teleologische Reduktion; Arbeitgeber i.S. des Betriebsrentenrechts; Betriebsübergang; kommunaler Eigenbetrieb; juristische Person des öffentlichen Rechts; juristische Person des Privatrechts; Umwandlung; Schuldbeitritt; Gesamtrechtsnachfolge; Versorgungsverbindlichkeit; Unverfallbarkeit; Teilwert; Bemessungsgrundlage; Gleichbehandlung; Willkürverbot; Beschränkung der Revisionszulassung
BVerwG, Urteil vom 13.07.1999 - Aktenzeichen 1 C 13.98
DRsp Nr. 2006/8003
Analogie; teleologische Reduktion; Arbeitgeber i.S. des Betriebsrentenrechts; Betriebsübergang; kommunaler Eigenbetrieb; juristische Person des öffentlichen Rechts; juristische Person des Privatrechts; Umwandlung; Schuldbeitritt; Gesamtrechtsnachfolge; Versorgungsverbindlichkeit; Unverfallbarkeit; Teilwert; Bemessungsgrundlage; Gleichbehandlung; Willkürverbot; Beschränkung der Revisionszulassung
»1. Wandelt eine Kommune einen Eigenbetrieb, dessen Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung unmittelbar zugesagt war, in eine Aktiengesellschaft um, ist diese Gesellschaft verpflichtet, Beiträge zur Insolvenzsicherung zu erbringen; § 17 Abs. 2BetrAVG findet keine Anwendung.2. In die Beitragsbemessungsgrundlage sind auch solche Teilwerte einzubeziehen, die auf im Umwandlungszeitpunkt bereits gezahlte Betriebsrenten oder unverfallbare Anwartschaften entfallen, wenn nach dem Umwandlungsgesetz diese Versorgungsverpflichtungen auf die Aktiengesellschaft übergegangen sind.«