Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein erstinstanzliches Urteil des Bundesgerichtshofs, durch das der Beschwerdeführer wegen vorsätzlicher Verletzung der Amtsverschwiegenheit (§ 353 b StGB) zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten - unter Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung - verurteilt worden ist.
A.
I.
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