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Nach Abschluß eines Teilvergleichs wendet sich der Kläger noch dagegen, daß ihm die beklagte Pflegekasse für die Zeit vom 1. April 1995 bis 29. Februar 1996 kein Pflegegeld nach dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) iVm der Übergangsregelung des Art
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