Ambulantes Operieren im Krankenhaus, Anforderungen an die Entscheidung des Krankenhauses zur stationären Leistungserbringung
SG Lübeck, Urteil vom 20.05.2008 - Aktenzeichen S 1 KR 382/07
DRsp Nr. 2008/20670
Ambulantes Operieren im Krankenhaus, Anforderungen an die Entscheidung des Krankenhauses zur stationären Leistungserbringung
Das Krankenhaus ist nicht zur ambulanten Durchführung der in § 115b SGB 5 aufgeführten Eingriffe verpflichtet. Auch die persönlichen Lebensumstände sind als soziale Erwägungen bei der ärztlichen Entscheidung, ob ein nach § 115bSGB V ambulant durchführbarer Eingriff stationär durchgeführt wird, zu berücksichtigen. Hierzu können auch fehlende Kenntnisse der deutschen Sprache gehören. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]