Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 14. Februar 2012 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Klägerin hat an die Justizkasse des Landes Brandenburg 225,- Euro zu zahlen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit ist ein Anspruch der Klägerin als Betreiberin des ambulanten Pflegedienstes "F C" auf Übernahme weiterer Kosten für die ambulante Pflege der am 24. Juli 2009 verstorbenen Hilfeempfängerin E S (im Folgenden HE).
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