1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 01.08.2011, Az.: 1010/11, wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten, soweit in der Berufungsinstanz noch erheblich, um Ansprüche des Klägers auf Entschädigung wegen Altersdiskriminierung nach §
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