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Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer Aufsichtsanordnung des Bundesversicherungsamtes (BVA), der zuständigen Aufsichtsbehörde der Beklagten, mit der die Klägerin, eine bundesunmittelbare gewerbliche Berufsgenossenschaft, verpflichtet worden ist, die Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung (DKfzR) als für sie unmittelbar geltende Vorschrift anzuwenden.
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