OLG Hamm - Urteil vom 05.10.2012
I-9 U 17/12
Normen:
§ 823 BGB; § 25 BVG; § 27 h BVG; § 81 a BVG; § 5 OEG;
Vorinstanzen:
LG Bochum, vom 09.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 377/08

Aktivlegitimation

OLG Hamm, Urteil vom 05.10.2012 - Aktenzeichen I-9 U 17/12

DRsp Nr. 2013/100

Aktivlegitimation

1. Inhaber eines gem. §§ 5 OEG, 81 a BVG übergegangenen Schadensersatzanspruches ist das Land Nordrhein Westfalen.2. Eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, wonach solche Ansprüche durch die Landschaftsverbände geltend gemacht werden können, besteht gegenwärtig nicht.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 1) bis 5) wird das am 09.12.2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

§ 823 BGB; § 25 BVG; § 27 h BVG; § 81 a BVG; § 5 OEG;

Gründe

I.

Gemäß § 540 Abs.1 ZPO wird auf die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils Bezug genommen, soweit sich aus dem Nachfolgenden nichts anderes ergibt.