Auf die Berufung der Beklagten zu 1) bis 5) wird das am 09.12.2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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