Soweit der Rechtsstreit von den Beteiligten in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird der Normenkontrollantrag abgelehnt.
Die Kosten des Normenkontrollverfahrens haben die Antragstellerin zu zwei Dritteln und die Antragsgegnerin zu einem Drittel zu tragen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|