I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 22.11.2022, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 33.187,08 € brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2021 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Von den Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) haben die Beklagte 86 % und der Kläger 14 % zu tragen,
mit Ausnahme der durch die Verweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht entstandenen Mehrkosten, die der Kläger zu tragen hat.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Vergütung von 1.583,76 Überstunden aus dem Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.08.2020.
1. 2.
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