Auf die von der Streithelferin für die Klägerin eingelegte Revision wird das Urteil des Kammergerichts - 20. Zivilsenat - vom 26. Mai 2023 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin, ein Abrechnungsunternehmen, nimmt den Beklagten aus abgetretenem Recht der Streithelferin auf Honorarzahlung aus zahnärztlicher Behandlung in Anspruch.
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