LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.02.2012
6 Sa 2266/11
Normen:
BGB § 138 Abs. 1; BGB § 622 Abs. 2 S. 1 Nr. 6; KSchG § 23 Abs. 1 S. 2; KSchG § 23 Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Senftenberg - 4 Ca 192/11 - 01.09.2011,

Änderungskündigung in Kleinbetrieb bei unangemessener Benachteiligung durch Abwälzung des Risikos von Mindereinnahmen auf Arbeitnehmer

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.02.2012 - Aktenzeichen 6 Sa 2266/11

DRsp Nr. 2012/23828

Änderungskündigung in Kleinbetrieb bei unangemessener Benachteiligung durch Abwälzung des Risikos von Mindereinnahmen auf Arbeitnehmer

1. Es stellt eine unangemessene Benachteiligung dar, wenn das Risiko von Mindereinnahmen in einzelnen Monaten auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird, ohne diesem die Möglichkeit einzuräumen, diese durch Mehreinnahmen in anderen Monaten wieder auszugleichen. 2. Eine vom Arbeitgeber wegen Ablehnung eines solchen Angebots erklärte Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist bei fehlendem Kündigungsschutz nicht gemäß § 242 BGB unwirksam.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Senftenberg vom 01.09.2011 - 4 Ca 192/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 138 Abs. 1; BGB § 622 Abs. 2 S. 1 Nr. 6; KSchG § 23 Abs. 1 S. 2; KSchG § 23 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand:

Der am .....1949 geborene Kläger war aufgrund eines Arbeitsvertrags vom 29.11.1999 (Abl. Bl. 8 und 9 GA) als Schuldner- und Insolvenzberater gegen ein Monatsgehalt von 2.755 € brutto bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden für den Beklagten tätig.

Zwecks Neuregelung der Vergütung ab 01.01.2011 unterbreitete der Beklagte dem Kläger das auf den 01.03.2011 datierte Angebot eines Änderungsvertrags, worin es unter anderem hieß: