ArbG Bremen - 5 Ca 5330/89 - 5 Ca 5331/89 - 05.09.90,
Änderungskündigung: Anhörung des Personalrats
LAG Bremen, Urteil vom 13.12.1991 - Aktenzeichen 4 Sa 401/90; 1 Sa 402/90
DRsp Nr. 2001/14420
Änderungskündigung: Anhörung des Personalrats
1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, vor Ausspruch einer Änderungskündigung, die zur Lohnminderung führen würde, als milderes Mittel dem Arbeitnehmer freie "Ausbildungsplätze" anzubieten, auf denen die Arbeitnehmer unter Beibehaltung der bisherigen Lohngruppe zwei Jahre lang Tätigkeiten ausüben, für die sie unstreitig geeignet sind, jedoch sich verpflichten müssen, nach Ablauf der zwei Jahre eine Prüfung abzulegen und ins Beamtenverhältnis zu wechseln. Die Ausschreibung dieser Stellen im Amtsblatt reicht nicht aus, um auf ein Änderungsangebot verzichten zu können.2. Als vergleichbar im Sinne von § 1 Abs. 3KSchG sind nicht nur die Arbeitnehmer anzusehen, die aufgrund einer - inzwischen wieder rückgängig gemachten - Schlüsselbewertung gemäß einer Verfügung der Deutschen Bundespost in eine bestimmte Lohngruppe eingruppiert worden sind, sondern alle Arbeitnehmer, die in der Dienststelle vergleichbare Tätigkeiten verrichten, also auch die, die aufgrund einer früheren Bewertung entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.