Die Kläger waren seit Jahren in der berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in D, deren Träger die Beklagte und die Bauberufsgenossenschaft in W sind, zunächst als Klinikärzte, später als Chefärzte beschäftigt. Sie erzielten im Jahre 1988 (als Vergleichsjahr herausgegriffen) aus haupt- und nebenamtlicher Tätigkeit folgende Einnahmen:
Der Kläger zu 1
149.000,-- zuzüglich 130.000,-- DM,
der Kläger zu 2
106.000,-- zuzüglich 230.000,-- DM,
und die Klägerin zu 3
106.000,-- zuzüglich 120.000,-- DM.
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