LAG Köln, vom 18.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 1077/12
ArbG Köln, vom 28.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 9939/10
Änderung einer Versorgungszusage und Unterbrechung der UnverfallbarkeitsfristenGarantierter Besitzstand als MindestleistungDeckungslücke und Ergänzungsanspruch bei Pensionskassen im Falle vorzeitigen Ausscheidens des ArbeitnehmersAuslegung von Versorgungsordnungen im Falle von Altersrente nach BerufsunfähigkeitsrenteTeilweise Parallelentscheidung zu führender Sache - 3 AZR 542/13 - v. 18.02.2014
BAG, Urteil vom 19.05.2016 - Aktenzeichen 3 AZR 1/14
DRsp Nr. 2016/14105
Änderung einer Versorgungszusage und Unterbrechung der UnverfallbarkeitsfristenGarantierter Besitzstand als MindestleistungDeckungslücke und Ergänzungsanspruch bei Pensionskassen im Falle vorzeitigen Ausscheidens des ArbeitnehmersAuslegung von Versorgungsordnungen im Falle von Altersrente nach BerufsunfähigkeitsrenteTeilweise Parallelentscheidung zu führender Sache - 3 AZR 542/13 - v. 18.02.2014
Orientierungssätze:1. Besteht eine zugesagte betriebliche Altersversorgung aus mehreren Komponenten, hängt es von der Ausgestaltung der Versorgungszusage ab, ob und gegebenenfalls inwieweit die einzelnen Bestandteile für die zeitratierliche Berechnung der unverfallbaren Anwartschaft eines vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmers einheitlich oder getrennt zu betrachten sind.2. Wird eine Versorgungsordnung abgelöst, ist der zum Zeitpunkt der Ablösung entsprechend § 2 Abs. 1 und Abs. 5BetrAVG zu ermittelnde erdiente Besitzstand auch dann nach § 2BetrAVG als Mindestbetrag geschützt, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Dies gilt jedenfalls insoweit als sich die in der ablösenden Versorgungsordnung vorgesehene Besitzstandsrente auch nach den Kriterien des § 2 Abs. 1 und Abs. 5BetrAVG ergäbe und zum Zeitpunkt der Ablösung die Anwartschaft bereits gesetzlich unverfallbar war.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.