Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Bewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für die Zeit vom 8. März bis 28. September 2005.
Die am ... 1947 geborene Klägerin zu 1. und der am ... 1943 geborene Kläger zu 2. sind miteinander verheiratet. Sie bewohnen ein in ihrem Eigentum stehendes Eigenheim.
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