Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.12.2015 - 7 Ca 6333/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die richtige Bereederung eines Flugzeugs.
Der klagende Verein vertritt als Gewerkschaft die Interessen von rund 9.000 Cockpitmitarbeitern aus allen d Fluggesellschaften. Die Beklagte ist ein in D ansässiges Luftfahrtunternehmen. Sie ist Bestandteil und Kopf der sog. "L G " als einem weltweit tätigen Luftverkehrskonzern mit insgesamt über 400 Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften. Im Passagierbereich gehören dazu u.a. die Tochtergesellschaften G G und E G .
1. 2.
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