Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 7.5.2015 (
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer im Tatbestand des angefochtenen Urteils näher bezeichneten Fondsbeteiligung in Anspruch.
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