LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.06.2012
2 Sa 93/12
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 12.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1164/11

Abweisung der Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Aufhebungsvereinbarung, da diese nicht durch widerrechtliche Drohung zustande gekommen ist

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2012 - Aktenzeichen 2 Sa 93/12

DRsp Nr. 2012/17968

Abweisung der Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Aufhebungsvereinbarung, da diese nicht durch widerrechtliche Drohung zustande gekommen ist

Wird im Spind eines Arbeitnehmers ein Artikel mit einem Verkaufspreis von 135 EUR aus dem Sortiment des Arbeitgebers gefunden, ohne dass ein Kaufbeleg vorliegt oder die behauptete Schenkung nachgewiesen wird, so darf ein verständiger Arbeitgeber durchaus eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ernsthaft in Erwägung ziehen mit der Folge, dass eine entsprechende Androhung, die zur einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses führt, nicht rechtswidrig ist.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 12.01.2012 - 3 Ca 1164/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer angefochtenen Aufhebungsvereinbarung.