Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 8. März 2016 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln (
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweis binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
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