Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 27. April 2015 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat den Klägern auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der den Klägern zustehenden Kosten der Unterkunft für den Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis zum 31. Dezember 2013.
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