Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Im Juni 2016 fand bei der Beteiligten zu 2. die Wahl des Beteiligten zu 1. statt. Dieser besteht aus 25 Mitgliedern. Die Gruppe der Beamten ist mit sechs Mitgliedern vertreten, von denen jeweils drei Mitglieder der Liste DFeuG (darunter der Antragsteller) und der Liste ver.di entstammen. Für die Gruppe der Beamten hatte die Liste DFeuG mehr Stimmen erhalten als die Liste ver.di.
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