Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 8. Mai 2017 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Im Klageverfahren war die Absenkung der Leistungen des Klägers und Beschwerdeführers nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für die Zeit von Februar bis April 2017 streitig.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|