Absenkung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten
SG Leipzig, Urteil vom 16.05.2007 - Aktenzeichen S 3 R 624/06
DRsp Nr. 2007/20854
Absenkung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten
Die Absenkung des Zugangsfaktors nach § 77 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 SGB VI bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab Rentenbeginn gilt auch für Zeiten des Rentenbezugs vor Vollendung des 60. Lebensjahres. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]