BSG - Urteil vom 14.05.1997
6 RKa 57/96
Normen:
SGB V § 75 Abs. 3 S. 2 § 85 Abs. 2b S. 1 ; SGG § 12 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
NZS 1998, 147
SozR 3-2500 § 75 Nr. 9

Absenkung der Punktwerte für zahnärztliche Leistungen im Jahre 1993 beim Anspruch auf freie Heilfürsorge

BSG, Urteil vom 14.05.1997 - Aktenzeichen 6 RKa 57/96

DRsp Nr. 1997/9395

Absenkung der Punktwerte für zahnärztliche Leistungen im Jahre 1993 beim Anspruch auf freie Heilfürsorge

1. Durch die Absenkung der Punktwerte für zahnärztliche Leistungen bei der Eingliederung von Zahnersatz und der kieferorthopädischen Behandlung im Jahre 1993 wurde auch die Honorierung dieser Leistungen im Rahmen der Behandlung von Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge erfaßt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 75 Abs. 3 S. 2 § 85 Abs. 2b S. 1 ; SGG § 12 Abs. 3 S. 2 ;

Gründe:

I. Die klagende Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZÄV) begehrt gegenüber der beklagten Bundesrepublik Deutschland die Feststellung, daß die von ihren Mitgliedern gegenüber heilfürsorgeberechtigten Angehörigen der Bundeswehr erbrachten prothetischen und kieferorthopädischen Leistungen im Jahre 1993 ohne Berücksichtigung der Punktwertabsenkung gemäß § 85 Abs 2b Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) idF des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) vom 21. Dezember 1992 zu honorieren sind.