I. Die klagende Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZÄV) begehrt gegenüber der beklagten Bundesrepublik Deutschland die Feststellung, daß die von ihren Mitgliedern gegenüber heilfürsorgeberechtigten Angehörigen der Bundeswehr erbrachten prothetischen und kieferorthopädischen Leistungen im Jahre 1993 ohne Berücksichtigung der Punktwertabsenkung gemäß §
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