Auf die Erinnerung der Beklagten wird die Kostenrechnung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. Mai 2013 - Kassenzeichen xxxxxxx - über € 3.379,20 aufgehoben.
I.
Die Parteien stritten im Verfahren um die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung einer tariflichen Übergangsversorgung bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres der Klägerin.
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