Die Berufung des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 31. Oktober 2018 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte verpflichtet wird, über den Anspruch der Kläger auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vom 1. Oktober 2016 bis 31. März 2017 erneut abschließend zu entscheiden. Der Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten der Kläger im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.
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