Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 13. Juli 2011 geändert und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Braunschweig vom 7. September 2010 zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Instanzen.
Der Streitwert wird für alle Instanzen auf 830,35 Euro festgesetzt.
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