Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 12.07.2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist ein im Rahmen der Widerklage geltend gemachter Erstattungsanspruch der Beklagten i.H.v. 4.520,93 EUR.
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