Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 18. Oktober 2010 insoweit aufgehoben, dass dort eine Verurteilung über einen Betrag von 119,82 Euro hinaus ausgesprochen ist und die Klage insoweit abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
III.Der Streitwert wird auf 231,61 Euro festgesetzt.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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