Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.08.2012 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch um die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung sowie Zahlungsansprüche.
Der Kläger ist seit dem April 2000 bei der beklagten Bäckerei als Fahrer beschäftigt.
Die Beklagte mahnte den Kläger mehrfach schriftlich wie folgt ab:
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