ArbG Bamberg, vom 10.12.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 936/98
Abmahnung: Straftat im Rahmen genehmigter Nebentätigkeit
LAG Nürnberg, Urteil vom 10.07.2000 - Aktenzeichen 6 Sa 441/99
DRsp Nr. 2002/15191
Abmahnung: Straftat im Rahmen genehmigter Nebentätigkeit
»Im Rahmen einer genehmigten Nebentätigkeit eines Konzertmeisters in einem Kulturorchester in öffentlich-rechtlicher Tätigkeit begangene Straftaten (Untreue, Betrug) schädigen das Ansehen des Orchesters und können Gegenstand einer Abmahnung sein.«