LAG Hamm, vom 25.10.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 341/89
ArbG Herne, vom 31.01.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2733/88
Ablösung von Betriebsvereinbarung durch Regelungsabrede
BAG, Urteil vom 20.11.1990 - Aktenzeichen 1 AZR 643/89
DRsp Nr. 2001/14211
Ablösung von Betriebsvereinbarung durch Regelungsabrede
»1. Eine Betriebsvereinbarung kann nicht durch eine Regelungsabrede abgelöst werden (Bestätigung des Urteils des Sechsten Senats des BAG vom 27. Juni 1985 - 6 AZR 392/81 -, BAGE 49, 151 = AP Nr. 14 zu § 77BetrVG 1972). 2. Ob in der formlosen Regelungsabrede zugleich ein Aufhebungsvertrag hinsichtlich einer entgegenstehenden Betriebsvereinbarung gesehen werden kann, bleibt unentschieden.«