Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 09.12.2011 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.240,51 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.01.2011 zu zahlen.
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