Das Gesuch des Klägers, den Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht Dr. K wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird zurückgewiesen.
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Mit Beschluss vom 10.3.2016 (L 11 R 83/16 WA) hat das LSG Baden-Württemberg die auf Wiederaufnahme eines Verfahrens gerichtete Klage abgewiesen; der Beschluss wurde am 14.3.2016 zugestellt. Mit Schreiben an das LSG (nebst Anlagen), an das
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