Auf die Beschwerden der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 28. März 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Umstritten sind Leistungen nach dem SGB II für die Kläger, die das beklagte Jobcenter ablehnte. Das
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