I.
Der Kläger hat für eine beim Arbeitsgericht Koblenz eingereichte Kündigungsschutzklage mit Schriftsatz vom 29.07.2003 Prozesskostenhilfe beantragt und eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Datum eingereicht. Mit Schreiben vom 31.07.2003 hat das Arbeitsgericht beim Klägervertreter angefragt, ob der Kläger auch eine Rechtsanwaltsbeiordnung beantrage und wovon er zur Zeit seinen Lebensunterhalt bestreite. Diese Fragen sind vom Kläger nicht beantwortet worden.
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