Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt Florian H. Kubusch wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Antrag auf Auslagenerstattung wird abgelehnt.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ablehnung von Beratungshilfe für eine außergerichtliche Rechtsberatung vor der erstmaligen Beantragung der Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB).
1. Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß §
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