LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 18.02.1997
L 2 U 3563/96
Normen:
SGG § 109 § 118 Abs. 1 S. 1 § 60 Abs. 1 ; ZPO § 406 Abs. 1 S. 1 § 42 Abs. 1 § 42 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 1 U 1188/94 - 27.03.1996,

Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren

LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 18.02.1997 - Aktenzeichen L 2 U 3563/96

DRsp Nr. 2006/23973

Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren

Bei der Prüfung der Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit ist darauf abzustellen, ob ein solcher Grund vom Standpunkt eines Verfahrensbeteiligten aus bei vernünftiger und objektiver Betrachtungsweise anzunehmen ist. Es kommt nicht darauf an, ob der vom Gericht beauftragte Sachverständige nachweislich parteilich ist oder ob das Gericht selbst keine Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen hat. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 109 § 118 Abs. 1 S. 1 § 60 Abs. 1 ; ZPO § 406 Abs. 1 S. 1 § 42 Abs. 1 § 42 Abs. 2 ;
Vorinstanz: SG Freiburg (Breisgau) - S 1 U 1188/94 - 27.03.1996,