Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2021 - L
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem zuvor genannten Urteil wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Der Kläger hat gegen die Nichtzulassung der Revision in dem ihm am 31.12.2021 zugestellten Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 15.12.2021 mit einem von ihm unterzeichneten und am 31.1.2022 beim
1. Die Bewilligung von PKH ist abzulehnen.
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