Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. Oktober 2021 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem vorgenannten Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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