Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 2. März 2022 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen, wird abgelehnt.
I
Der Kläger hat in einem von ihm unterzeichneten und nach Weiterleitung durch das Sächsische LSG am 27.4.2022 beim
II
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von PKH ist abzulehnen. Voraussetzung für die Bewilligung von PKH ist nach der Rechtsprechung des
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