Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 11. November 2019 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
Der Kläger hat für das Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen LSG vom 11.11.2019 - ihm zugestellt am 21.11.2019 - mit einem von ihm selbst unterzeichneten Schreiben vom 7.12.2019, das am selben Tag per Telefax beim
Die Bewilligung von PKH ist abzulehnen.
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