Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 25. November 2021 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 25. November 2021 wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Der am 11.12.2021 beim
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