Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. November 2021 einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung seiner Rechte beizuordnen, wird abgelehnt.
Der Senat hat den Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24.11.2021 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, mit Beschluss vom 31.5.2022, dem Kläger zugestellt am 13.7.2022, wegen fehlender wirtschaftlicher Voraussetzungen abgelehnt. Mit einem am 12.8.2022 beim
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