Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. Juni 2021 - L 6 AS 304/19 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
Der von dem Kläger gestellte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt.
Der am 7.1.2022 beim
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